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Das ändert sich für euch 2022

14.01.2022

Wie fast jedes Jahr gab es auch zum 01.01.2022 ein paar Änderungen, die nicht unerwähnt bleiben sollten. Los gehts:

Mehr Geld vom Arbeitgeber

Seit 1.1.2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für bestehende Verträge ihrer Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss zu leisten. Das heißt mehr Geld im Alter und entspannter Leben

Höhere Pflegebeitrag für Kinderlose

Der Pflegepflichtanteil für Kinderlose steigt von 0,25% auf 0,35%

Weniger Steuern durch höheren Freibetrag

Der Grundfreibetrag, also der steuerfreie Teil Ihres Einkommens, erhöhte auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag: 19.968 Euro.

Höhere Löhne

Der Mindestlohn stieg zu Jahresbeginn auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro. Mittelfristig soll der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werden.

Als Angestellter besser krankenversichert

Wer über 5.362,50 Euro brutto pro Monat verdient, kann sich auch als Angestellter privat krankenversichern lassen und von besseren Leistungen und mehr Lohn profitieren.

Entlastung bei Pflegekosten

Stationäre Pflege ist für Betroffene nun günstiger. Die Pflegeversicherung zahlt nun einen jährlich steigenden Zuschuss zum Eigenanteil. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und in allen folgenden Jahren 70 Prozent. Auch in der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbezüge, sowie der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege.

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